Zuschüsse & Kredite während der Corona-Krise

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgende aktuelle Informationen bezüglich der Corona-Krise:

Corona-Zuschuss
die Bundesregierung hat nun eine Soforthilfe für kleine Unternehmen beschlossen, welche aufgrund der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass kommen. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
  • 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
  • 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter

Das Wirtschaftsministerium arbeitet aktuell an den entsprechenden Formularen, welche am Mittwochabend den 25.03.2020 online gestellt werden sollen. Wir gehen davon aus, dass uns ab Donnerstag auch weitere Angaben (z. Bsp. zu den Voraussetzungen) diesbezüglich zur Verfügung stehen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/


Kredite
Unternehmen welche aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind können Förderkredite beantragen. Das Risiko des Kreditausfalls wird hierbei teilweise durch die KFW übernommen. Bitte nehmen Sie falls nötig Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.

Darüber hinaus existiert bereits der Entwurf eines sog. Corona-Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. Hierdurch soll es unter anderem möglich sein die Tilgungszahlungen von betrieblichen Darlehen für 6 Monate zu stunden. Hier wurde uns von unseren Mandanten bereits mehrfach signalisiert, dass bereits jetzt entsprechende Vereinbarungen mit den Banken möglich sind. Bitte nehmen Sie falls nötig Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.


Stundung von Umsatzsteuer
Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aktuell auch eine Stundung von Umsatzsteuervorauszahlungen möglich ist. INFORMATIONEN HERUNTERLADEN
Des Weiteren ist die Erstattung eines bereits bezahlten USt 1/11 ohne Verlust der Dauerfristverlängerung möglich. Hierfür muss jedoch dargelegt werden, inwieweit der Unternehmen „unmittelbar und nicht unerheblich“ von der Corona-Krise betroffen ist.


Bescheinigungen für Arbeitnehmer
Bei Ausgangssperren werden teilweise für Arbeitnehmer bereits eine AG-Bescheinigung benötigt, als Nachweis dafür, dass Sie sich auf dem Weg von oder zur Tätigkeitsstätte befinden. Eine Vorlage hierfür erhalten Sie hier: VORLAGE HERUNTERLADEN

In einem Schreiben hat die Landesregierung darüber hinaus dazu Stellung genommen, welche Geschäfte aktuell noch öffnen dürfen und welche geschlossen bleiben müssen. ÜBERSICHT HERUNTERLADEN

Die dargestellte Zusammenfassung hat den Stand 24.03.2020 und ergänzt unseren Eintrag vom 20.03.2020. Über weitere Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07804 9773 0 oder per E-Mail unter info@gmeiner-partner.de zur Verfügung.

Ihr Team von der Kanzlei Gmeiner & Partner

Zurück