Anträge für die Soforthilfe in der Corona Krise

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Antrag für die Soforthilfe Corona zusammen mit weiteren Informationen erhalten Sie unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit geschaffen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von bis zu 1.500,00 € zu gewähren. Weitere Informationen unter https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/9167ab74-34ef-41b7-976b-d7466c6864b5

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07804 9773 0 oder per E-Mail untwe info@gmeiner-partner.de zur Verfügung.

Ihr Team von der Kanzlei Gmeiner & Partner

 

 

Zurück