Fördermöglichkeiten in der Corona-Krise

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass wollen wir Ihnen hier eine Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten bezüglich der Corona-Krise geben. Folgende Downloads bieten wir an:

  • Eine Übersicht hierzu finden Sie unter anderem in unserem am 18.03.2020 veröffentlichten Infoschreiben - Was Sie als Unternehmer jetzt unbedingt wissen sollten. JETZT HERUNTERLADEN
  • Zum FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer über häufig gestellte Fragen: JETZT HERUNTERLADEN


Eine Übersicht über die Arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat das Bundesministerium für Finanzen auf Ihrer Seite veröffentlicht unter https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Hierzu der passende Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56ff IfSG JETZT HERUNTERLADEN

Darüber hinaus wird für Berufspendler aktuell eine Grenzüberschrittbescheinigung benötigt. JETZT HERUNTERLADEN

Zum Kurzarbeitergeld wird die Bundesregierung und der Gesetzgeber kurzfristig Sonderregeln erlassen. Derzeit durchlaufen diese geplanten Maßnahmen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April wirksam werden. Aktuell handeln die Arbeitsagenturen auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Informationen zu den geplanten Erleichterungen können Sie dem Gesetzentwurf entnehmen. JETZT HERUNTERLADEN

Solange dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann Kurzarbeit unverändert über den bisherigen Weg angefordert werden: Kurzarbeit können Sie über diesen Vordruck anzeigen. Den unterzeichneten Vordruck reichen Sie dann bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Die nächstgelegene Arbeitsagentur können Sie über die Dienststellensuche ermitteln: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Eine Vorlage für die Einverständniserklärung der Mitarbeiter finden Sie hier: JETZT HERUNTERLADEN Bitte beachten Sie, dass arbeitsrechtliche Besonderheiten diesbezüglich durch uns nicht abgebildet werden können. Im Zweifel empfehlen wir Ihnen Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen.

Den Leistungsantrag können Sie auch online ausfüllen. Reichen Sie diesen dann bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. JETZT ONLINE AUSFÜLLEN

Zur kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität soll es ein einfacherer Zugang zu Krediten ermöglicht werden. Bitte nehmen Sie hierfür rechtzeitig! Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.

Folgende steuerliche Maßnahmen wurden bisher auf den Weg gebracht:

  • Steuerstundungen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge sofern unmittelbar betroffen.
  • Senkung von Steuervorauszahlungen

Eine Ausfüllhilfe zur Beantragung wurde vom Finanzamt bereitgestellt https://www.finanzamt.bayern.de?doc=104233

Das von der Landesregierung beschlossene Maßnahmenpaket finden Sie hier: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Abschließend möchte wir Sie darauf hinweisen, dass auch Cyberkriminelle bereits versuchen die Corona-Krise auszunutzen, indem beispielsweise gefälschte E-Mails mit potenziell schädlichen anhängen verschickt werden. Sie stammen angeblich unter anderem von Gesundheitsämtern oder der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Die dargestellte Zusammenfassung hat den Stand 19.03.2020. Über weitere Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07804 9773 0 oder per E-Mail unter info@gmeiner-partner.de zur Verfügung.

Ihr Team von der Kanzlei Gmeiner & Partner

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